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Interessenverein der Berliner Privatvermieter (IVBP e.V.)
 
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Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Inland



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Berliner Senat vermietet 7.000 Ferienwohnungen

Das Thema Zweckentfremdung ist in aller Munde und Herr Stadtentwicklungssenator Müller geißelt Ferienwohnungen als Grund für einen wachsenden Wohnungsmangel in Berlin. Allerdings gibt es einen Schönheitsfehler bei der ganzen Debatte.
Wir fragen uns, wann Berlin seine eigenen 7.000 Ferienwohnungen dem Mietmarkt zur Verfügung stellt?

Speziell geht es um die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH dessen Geschäftsführer Berlins Finanzsenator Herr Nussbaum ist. Die Berlinovo ist der große deutsche Immobiliendienstleister mit Sitz und im Eigentum des Landes Berlin.
Berlinovo bietet seinen Kunden und Gästen eine Vielzahl von zweckentfremdeten Wohnungen in zentraler Innenstadtlage an. Bei den Häusern handelt sich um reine Wohnimmobilien, welche zum Wohle der Berliner Finanzkasse in Ferienwohnungen umgewandelt wurden. So z.B. in der Paul-Zobel-Strasse 20 in Berlin Mitte. Hier heißt es: "Unsere Ein- bis Drei-Zimmer-Apartments sind gemütlich und zweckmäßig eingerichtet. Jedes Apartment hat eine separate Küche, die mit dem erforderlichen Hausrat ausgestattet ist: Alles steht für Sie bereit, ... ". Das Argument, dass diese Wohnungen "Studenten, Handwerkern oder Neuankömmlingen in Berlin" vorübergehend zur Verfügung gestellt werden und damit im "öffentlichen Interesse" steht kann laut Zweckentfremdungsgesetz nicht gelten. Zumal diese Apartments auch von Touristen gebucht werden und von Berlinovo eine aktuelle Werbekampagne gefahren wird.

Wie kann es sein, dass Berlin ein Zweckentfremdungsgesetz beschließt und zur Verfolgung von privaten Eigentümern und Vermietern von möblierten Apartments 34 Mitarbeiter einstellt und Berlinovo und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften von dieser Regelung ausgenommen sind?
Bei der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE können sich Mieter eine nette Gästewohnung für Ihre Verwandten buchen. Hier heißt es: "Bieten Sie Ihren Freunden, Bekannten oder Verwandten eine unserer modernen Gästewohnungen an, wenn Sie etwas zu feiern, aber keine Übernachtungsmöglichkeiten haben." Keine Übernachtungsmöglichkeiten haben, feiern in einer Ferienwohnung?

Auf der offiziellen Internetseite von Berlin (www.berlin.de) wurden bis vor kurzem noch Ferienwohnungen vermittelt und diese wurden sehr gern von Familien gebucht. Jetzt heißt es hier: "Sind familienfreundliche Ferienwohnungen wirklich die ideale Übernachtungsmöglichkeit für Eltern und Kinder? Was Eltern wissen sollten." Was den Eltern geraten wird, ist bisher nicht bei den landeseigenen Ferienwohnungen als "Ratgeber" aufgetaucht. Hier wird eine ganze Branche verleumdet und der Senat spielt ein doppeltes Spiel.
Noch eine Erstaunlichkeit: Warum ist es weiterhin beispielsweise Anwaltskanzleien erlaubt Ihre geschäftlichen Aktivitäten in dringend benötigten Wohnraum auszuüben? Sicher fürchtet man hier juristische Auseinandersetzungen.


 
Wir fordern
  • Prüfung des Zweckentfremdungs-gesetzes auf Nutzen für den Wohnungsmarkt
  • zeitlich unbegrenzter Bestands-schutz von legalen Gästewohnungen nach Registrierung
  • Nachweis des Senates das in ganz Berlin Wohnungsknappheit besteht

Fakt ist:
  • ein Verbot von Ferienwohnungen entspannt nicht den Wohnungsmarkt
  • der Berliner Senat vermietet selbst 7.000 Ferienwohnungen
  • der Aufwand zur Durchsetzung des angekündigten Zweckent-fremdungsgesetz rechtfertigt nicht den Nutzen
  • derzeit legalen Existenzen wird der wirtschaftliche Boden entzogen
  • die Zahl der Ferienwohnungen nimmt durch steigende Mieten ab
  • es ist mit einer Klagewelle von Eigentümern zu rechnen
  • Ferienwohnungsgäste bleiben länger in der Stadt als Hotelgäste
  • Ferienwohnungen ermöglichen Familien und anderen Gästen mit besonderen Wünschen einen Berlinbesuch
  • Ferienwohnungen gehören zur touristischen Landschaft

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